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Themenbereich: Sonstige Leistungen
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis


Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Die Umschreibung darf erst nach Einreise erfolgen !!!
Dass bedeutet: Die endgültige Wohnsitzverlegung nach Deutschland !!!

In der Regel ist eine:

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung - (55 Minuten)
    vorgeschrieben

Antragsunterlagen:
zur Vorlage beim
Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Übersetzung der gültigen Fahrerlaubnis
  • Führungszeugnis wird i.d.R. bei der Führerscheinstelle beantragt
  • Antragsgebühr
Länder aus Mitgliedsstaaten für die diese Gesetzes-Regelung nicht gilt:
EU: Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union
  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweden
  • Spanien
EWR: Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
Umfangreichere Informationen über Bestimmungen anderer Länder, bedarf der Anfrage !!!

 


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Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis!
  • Nach verstreichen der Entziehungsfrist der Fahrerlaubnis, kann diese über das Straßenverkehrsamt neu beantragt werden.
  • Dazu ist abzuwarten, ob eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) angeordnet wird oder nicht!
  • Nach dem positiven Gutachten der MPU darf ein Antrag auf Wiedererteilung §20 der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Dazu wird benötigt:

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Personalausweis
  • Führungszeugnis
  • positives Gutachten der MPU, Antragsgebühr

Damit ist der WEG offen - die Fahrerlaubnis wieder zu erwerben:

Dafür ist in der Regel eine theoretische & praktische Prüfung notwendig

  • praktische Prüfung: 55 Minuten

 



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