Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt!

Themenbereich: Sonstige Leistungen
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
- Aufbauseminar ASF - FES


Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Die Umschreibung darf erst nach Einreise erfolgen !!!
Dass bedeutet: Die endgültige Wohnsitzverlegung nach Deutschland !!!

In der Regel ist eine:

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung - (45 Minuten)
    vorgeschrieben

Antragsunterlagen:
zur Vorlage beim
Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Übersetzung der gültigen Fahrerlaubnis
  • Führungszeugnis wird i.d.R. bei der Führerscheinstelle beantragt
  • Antragsgebühr

Ausbildung:

  • freiwillige Teilnahme
  • am theoretischen & praktischen Unterricht
Länder aus Mitgliedsstaaten für die diese Gesetzes-Regelung nicht gilt:
EU: Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union
  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweden
  • Spanien
EWR: Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
Umfangreichere Informationen über Bestimmungen anderer Länder, bedarf der Anfrage !!!

 


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Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis!
  • Nach verstreichen der Entziehungsfrist der Fahrerlaubnis, kann diese über das Straßenverkehrsamt neu beantragt werden.
  • Dazu ist abzuwarten, ob eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) angeordnet wird oder nicht!
  • Nach dem positiven Gutachten der MPU darf ein Antrag auf Wiedererteilung §20 der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Dazu wird benötigt:

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Personalausweis
  • Führungszeugnis
  • positives Gutachten der MPU, Antragsgebühr

Damit ist der WEG offen - die Fahrerlaubnis wieder zu erwerben:

Dafür ist in der Regel eine theoretische & praktische Prüfung notwendig

  • praktische Prüfung: 45 Minuten

 


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Was nun ???
Wenn ein Aufbauseminar besucht werden muss !!!

Was muss ich tun?

  • nach der schriftlichen Aufforderung durch das
    Straßenverkehrsamt, sich an UNS wenden!

Wichtig!

  • sich schnellstmöglich anmelden, da das Seminar
    in einer Gruppe und nur zu einer begrenzten Teilnehmeranzahl stattfinden darf!
  • bitte bedenken Sie auch ihre begrenzte Frist, die durch das STVA festgesetzt wird !

Zur Anmeldung bitte mitbringen:

  • die schriftliche Anordnung vom STVA
  • Personalausweis
  • Führerschein ( falls noch vorhanden!)

Kursablauf:

  • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten
  • zwischen der 1. u. 2.Sitzung findet die Beobachtungsfahrt statt
  • Dauer des Seminars mindesten 2 Wochen; maximal 4 Wochen
  • nach Kurs-Ende erhält jeder Nachschüler eine Teilnahmebescheinigung
  • das zuständige Straßenverkehrsamt erhält zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung,
    die durch UNS weitergeleitet wird !


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