Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus !

Führerscheinklassen die bei UNS zu erwerben sind

Themenbereich: Führerscheinklassen
- Klasse B
- begleitetes Fahren Klasse B
- Klasse BE
- Klasse A
- Klasse A2
- Klasse A1
- Klasse AM
- Mofa-Prüfbescheinigung
  • Doppelklassen-Erwerb
    (z.B. Klasse B+BE *Klasse A+B)
  • Aufstiegsklassen-Erwerb
    (z.B. Klasse A1 auf A2 bei Vorbesitz von 2Jahren)
  • Über den Erwerb von Doppelklassen/Aufstiegsklassen bedarf einer Beratung in der Fahrschule !!!
Preislisten über die aufgeführten Fahrerlaubnisklassen sowie sonstige Informationen sind auf Anfrage auch per E-Mail erhältlich !!!

oder “SCHAU DOCH MAL REIN“

 


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Klasse B

  • Führerscheinerwerb ab dem 18. Lebensjahr
  • Einschluss der Klassen L, AM

Theoretische Ausbildung:

14 Unterrichte: bestehend aus:

  • 12 Grundstoff Unterrichte
  • 2 klassenspezifische Unterrichte

zu je 90 Minuten

Wir schulen auf:

  • Ford B-Max
    90 PS 1,4 Liter (LPG-Gas)
  • Ford Focus
    120 PS 1,6 Liter (LPG-Gas)
  • Ford C-Max
    115 PS 1,6 Liter Diesel

Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden
  • Grundfahraufgaben
  • 12 Sonderfahrten:
    - 5 Überland
    - 4 Autobahn
    - 3 Beleuchtungsfahrten

zu je 45 Minuten
praktische Prüfung 55 Minuten

Unterlagen für die Antragstellung bei dem zuständigen STVA:

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Erste Hilfe Bescheinigung
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz; auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt

Damit die Ausbildung auf unseren FAHRZEUGEN noch angenehmer gestaltet wird sind diese, unter anderem, zusätzlich ausgestattet mit:

  • Klima-Automatic
  • Bordcomputer
  • Einparkhilfe vorne und hinten
  • beheizbare Frontscheibe
  • Sitzheizung
  • Lederausstattung
  • ESP

Link zu unserem Partner: www.ford-werlich.de


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Klasse Bf17

  • begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr:
  • Einschluss der Klassen L, AM

Theoretische Ausbildung:

14 Unterrichte: bestehend aus:

  • 12 Grundstoff Unterrichte
  • 2 klassenspezifische Unterrichte
zu je 90 Minuten


Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden
  • Grundfahraufgaben
  • 12 Sonderfahrten:
    - 5 Überland
    - 4 Autobahn
    - 3 Beleuchtungsfahrten

zu je 45 Minuten
praktische Prüfung 55 Minuten

Unterlagen für die Antragstellung bei dem zuständigen STVA:

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Erste Hilfe Bescheinigung


    Zusatz-Info:
    Zur Antragstellung müssen die Erziehungsberechtigten sowie die Fahrbegleiter in der Regel anwesend sein!


    Eignungsvoraussetzungen der Fahrbegleiter:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz; auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt

 


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Klasse BE

  • Führerscheinerwerb zum 17. und 18. Lebensjahr
  • Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B

Theoretische Ausbildung:

  • keine

Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden
  • Grundfahraufgaben
  • 5 Sonderfahrten:
    - 3 Überland
    - 1 Autobahn
    - 1 Beleuchtungsfahrten

zu je 45 Minuten
praktische Prüfung 55 Minuten

Unterlagen für die Antragstellung bei dem zuständigen STVA:

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Erste Hilfe Bescheinigung
    (nicht erforderlich bei Klassen-Erweiterung)
Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.

 


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Klasse A

  • Führerscheinerwerb ab dem 24. Lebensjahr
  • Einschluss der Klassen A1, AM

Theoretische Ausbildung:

  • 12 Grundstoff-Unterrichte (bei Ersterwerb)
  • 6 Grundstoff-Unterricht (bei Erweiterung)
  • 4 klassenspezifische Unterrichte

zu je 90 Minuten


Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden
  • Grundfahraufgaben
  • 12 Sonderfahrten (bei Ersterwerb)
  • 6 Sonderfahrten (bei Erweiterung)
    z.B. Vorbesitz Klasse A1

zu je 45 Minuten
praktische Prüfung 70 Minuten

Unterlagen für die Antragstellung bei dem zuständigen STVA:

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Erste Hilfe Bescheinigung
    (nicht erforderlich bei Klassen-Erweiterung)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Suzuki GSR 600: 72kW (98PS)

Die Ausbildung findet auf einer Suzuki GSR 600 statt !!

 


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Klasse A2

  • Führerscheinerwerb ab dem 18. Lebensjahr
  • Einschluss: Klasse A1, AM

Theoretische Ausbildung:

  • 12 Grundstoff-Unterrichte
    (bei Ersterwerb)
  • 6 Grundstoff-Unterrichte
    (bei Erweiterung)
  • 4 klassenspezifische
    Unterrichte

zu je 90 Minuten


Praktische Ausbildung:

  • Übungsfahrstunden
  • Grundfahraufgaben
  • 12 Sonderfahrten (bei Ersterwerb)

zu je 45 Minuten
Praktische Prüfung 70 Minuten

Unterlagen für die Antragstellung bei dem zuständigen STVA

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Erste Hilfe Bescheinigung
    (nicht erforderlich bei Klassen-Erweiterung)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS).

Die Ausbildung findet auf einer Suzuki SV 650 statt !!



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Klasse A1

  • Führerscheinerwerb ab dem 16. Lebensjahr
  • Einschluss der Klasse AM

Theoretische Ausbildung:

  • 12 Grundstoff-Unterrichte
    (bei Ersterwerb)
  • 4 klassenspezifische
    Unterrichte
  • theoretische Prüfung

zu je 90 Minuten


Praktische Ausbildung:

  • Übungsfahrstunden (bei Ersterwerb)
  • Grundfahraufgaben
  • 12 Sonderfahrten

zu je 45 Minuten

praktische Prüfung 70 Minuten

Unterlagen für die Antragstellung bei dem zuständigen STVA

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Erste Hilfe Bescheinigung
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
a) 80 km/h für 16 – 17 Jährige
b) unbegrenzt ab 18 Jahre

Die Ausbildung findet auf einer Suzuki Van Van statt !!


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Klasse AM

  • Führerscheinerwerb ab dem 15. Lebensjahr

Theoretische Ausbildung:

  • 12 Grundstoff-Unterrichte
  • 2 klassenspezifische Unterrichte

zu je 90 Minuten


Praktische Ausbildung:

  • Übungsfahrstunden
  • Grundfahraufgaben

zu je 45 Minuten

praktische Prüfung 55 Minuten

Unterlagen für die Antragstellung bei dem zuständigen STVA:

  • 1 Passbild (biometrisch)
  • Sehtestbescheinigung
  • gültige Ausweispapiere/Pass
  • Erste Hilfe Bescheinigung

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektronischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) sowie dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad)

Die Ausbildung findet auf einem Roller - MBK - Booster statt !!

 


Mofa

  • Erwerb ab dem 15. Lebensjahr

Theoretische Ausbildung:

  • 6 Unterrichte (zu je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung:

  • 2 Fahrstunden (zu je 45 Minuten)
  • nach Abschluss der theoretischen und
    praktischen Ausbildung
    erhält der Schüler eine Ausbildungsbescheinigung,
    die dem TÜV zur theoretischen Prüfung
    vorgelegt werden muss

Theoretische Prüfung:
Info: keine praktische Prüfung

  • TÜV Rheinland e.V.
    Stixchesstr. 160
    51373 Leverkusen
  • Öffnungszeiten:
    Di von 13.00-16.00
    Do von 13.00-16.00

Ende der Ausbildung:

  • nach bestandener
    theoretischer Prüfung
    erhält der Schüler seine
    Mofa-Prüfbescheinigung

Info:
Für diese Ausbildung wird kein Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt, da es sich hierbei um den Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung handelt!

Die Ausbildung findet auf einem Roller der Marke Peugot 206 Speed Fight2 statt !!

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